Es gibt keine Staus auf der Extra-Meile.
— Roger Staubach, NFL-legende
Beraten
Solide Beratung bildet die Grundlage jedes Auftragsverhältnisses. Hierzu braucht es zuallererst Vertrauen. Für ein unverbindliches Erstgespräch entstehen Ihnen daher keine Kosten. Sollten Sie in diesem Rahmen bereits eine Erfindung, Markenkreation oder Ähnliches vorlegen, so teilen wir gern unsere Einschätzung zur Schutzfähigkeit.
Nebenbei bemerkt: Als Europäische Patentanwälte unterliegen wir strengen Verschwiegenheitspflichten des schweizerischen Rechts sowie des Standesrechts. Das deutsche Patentanwaltsgeheimnis, dem wir auch unterliegen, stellt sogar ein verfassungsgemäßig geschütztes Rechtsgut dar. Dieser Umstand gibt Ihnen Gewissheit, dass unser informeller Austausch unter dem Siegel der Verschwiegenheit erfolgt – auch ohne ausdrückliche Vereinbarung und unabhängig von einer etwaigen Auftragserteilung.
Sichern
Das schweizerische Patentsystem wird aktuell revolutioniert. Die Vorteile des bisherigen einzigartigen Patentsystems werden zukünftig verknüpft mit den bekannten Vorteilen der Patentsysteme anderer Länder. Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend beraten und begleiten wir bei der Auswahl der für Sie geeignetsten Schutzrechte.
Die EU hat den Umbruch vorgemacht: Ein europaweit unmittelbar gültiges Patent? Über 40 Jahre war dies das Ziel zäher politischer Verhandlungen. Mit dem EU-Einheitspatent steht nun erstmals ein technisches Schutzrecht mit einheitlicher Wirkung in den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Verfügung. Oftmals empfiehlt sich daher zunächst eine europäische Patentanmeldung zur Wahrung Ihrer Interessen, über die übrigens später auch die Schweiz mitabgedeckt werden kann. Auch bei Verletzungen und bei der Verteidigung solcher EU-Einheitspatente stehen wir als zugelassene Vertreter vor dem europäischen Einheitspatentgericht (UPC) fest an Ihrer Seite.
Veröffentlichungen nach dem Tag dieser Anmeldung, dem sogenannten Prioritätstag, stehen der Patentierbarkeit Ihrer Erfindung nicht mehr im Wege. Innerhalb des Folgejahres lässt sich die geografische Abdeckung des angestrebten Patentschutzes unter wirtschaftlichen Erwägungen gezielt ausweiten.
Auf dem Gebiet der Marken, Designs und weiterer Formen geistigen Eigentums sind einheitliche schweizerische und europäische Rechtstitel schon seit Jahren etabliert. Für diese nichttechnischen Schutzrechte erlauben in vielen Fällen neben den originär schweizerischen Marken- und Designrechten die entsprechenden sogenannten Unionsmarken und Unionsdesigns eine kosteneffiziente Absicherung Ihrer Aktivitäten.
Über die Madrider Markenabkommen sowie die Haager Designabkommen können wir Sie auch bei der Erlangung weltweiten Schutzes für Marken und Designs unterstützen.
Verhandeln
Interessenausgleich geht auch ohne Streit. Schließlich lässt sich geistiges Eigentum gemeinsam nutzen und vielfältig verwerten: Lizenz-, Know-how-, Forschungs- und Entwicklungs- oder Kooperationsvereinbarungen sind ebenso üblich wie der schlichte Verkauf einzelner Schutzrechte. Lassen Sie uns sicherstellen, dass Ihr Gegenüber Sie dabei nicht über den Tisch zieht.
Durchsetzen
Eine Verletzung Ihrer Schutzrechte zeichnet sich ab oder ist bereits eingetreten? In dringenden Fällen können wir Ihren berechtigten Anspruch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen oder den Warenhandel an den EU-Außengrenzen unterbinden. Falls nötig – etwa bei umfangreichen Schadensersatzansprüchen – arbeite ich hierzu Hand in Hand mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder empfehle einen fähigen Kollegen.
Sie selbst wurden abgemahnt oder befürchten einstweilige Maßnahmen der Konkurrenz? Kommen Sie dem drohenden Angriff zuvor. Auf Wunsch überwachen wir langfristig die Schutzrechtsportfolios Ihrer Wettbewerber und gehen bei Bedarf selbst in die Offensive, um jede Gefahr noch im Keim zu ersticken.